Lasst die Sektkorken knallen, denn die Bemühung der letzten Jahre, die Ehe für alle Menschen zu öffnen, wird am 01.01.2019 Realität. 5 Paare aus Österreich haben die Möglichkeit noch vor dem 01.01.19 zu heiraten, für alle anderen sind die Standesämter ab 02.01.2019 offen.

Die EP (eingetragene Partnerschaft) soll auch weiterhin erhalten bleiben, mit dem Zusatz, dass auch gegengeschlechtliche Paare die Möglichkeit bekommen, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.

Bisher bekannte Fakten:

  • um eine EP in eine Ehe “umzuwandeln” ist keine Trennung notwendig. Es bedarf dafür lediglich einer Eheschließung auf einem Standesamt.
  • um eine Ehe in eine EP umzuwandeln, ist ebenso keine Scheidung notwendig. Auch hier genügt es, auf dem Standesamt eine EP zu schließen.
  • bisher gibt es ein verheiratetes gleichgeschlechtliches Paar, ein weiteres wird im November den Bund der Ehe schließen.

Wir freuen uns sehr, über diesen wichtigen Schritt und bedanken uns herzlich bei allen Menschen, die den Weg über die Gerichte bestritten haben und Dr. Helmut Graupner, ohne den vieles nicht erreicht worden wäre.

Offen bleibt, ob die automatische Elternschaft, für Kinder die in eine bestehende Ehe geboren werden, auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare umgesetzt wird. Sollte dies von der Regierung nicht umgesetzt werden (wie leider auch in Deutschland), werden wir weiterhin für die Gleichstellung aller Familien kämpfen.

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